Umschrieb ausländischer Führerausweise
Der schweizerische Führerausweis ist erforderlich, wenn der Inhaber/die Inhaberin eines ausländischen Führerausweises mehr als ein Jahr in der Schweiz wohnt. Es kann jederzeit – also auch vor Ablauf der zwölfmonatigen Frist – ein Gesuch um Erteilung eines schweiz. Führerausweises gestellt werden. Ausnahmen: siehe Berufsfahrer.
Auch beim Umtausch ausländischer Führerscheine in einen schweizerischen Führerausweis können die Bestimmungen über den Führerausweis auf Probe zur Anwendung gelangen. Siehe dazu die Informationen auf der folgenden Internetseite: Zweiphasenausbildung
Führerausweise aus EU- oder EFTA-Staaten können in der Regel ohne zusätzliche Prüfung umgeschrieben werden.
Der Weg zum schweizerischen Führerausweis…
Voraussetzungen für das Bestehen der Kontrollfahrt
Geprüft wird ein verkehrsgerechtes Fahren. Dies beinhaltet folgende Punkte:
- Manueller Umgang mit dem Fahrzeug.
- Korrektes Einspuren.
- Beobachten mit Vermeidung toter Winkel (Spiegel Seitenblick) Blicksystematik.
- Kenntnisse über die Vortrittsregeln, sowie die allgemeinen Verkehrsregeln.
- Fahren im Verkehr (Neuerungen wie Kreisel, etc.)
- Konsequentes Erstellen von Bremsbereitschaft.
- Erfassen komplizierter Verkehrsabläufe u. Sensomotorik.
- Fahren nach Wegweisern, Fahrziel- und Spurfindung (korrekter Spurwechsel)
- Fahren auf Autobahnen/Autostrassen (Ein- u. Ausfahren, Überholen)
- Verhalten in Notsituationen (schnelles Reagieren)
- Vorausschauende Fahrweise
- Ökologische Fahrweise (ECO-Drive)
- Geschwindigkeitsgestaltung
- Allgemeines Verhalten im Verkehr
Wichtig!
Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden. Besteht der Betroffene die Kontrollfahrt nicht, so wird der Führerausweis entzogen bzw. der ausländische Führerausweis aberkannt. Er kann sich um einen Lernfahrausweis bewerben. Bleibt der Betroffene der Kontrollfahrt unentschuldigt fern, so gilt sie als nicht bestanden.
Was sind die Konsequenzen einer nicht bestandenen Kontrollfahrt?
- die Aberkennung des ausländischen Führerausweises wird verfügt
- in der Schweiz darf nicht mehr gefahren werden.
- es muss im ordentlichen Verfahren ein schweizerischer Führerausweis erworben werden
Was muss zur Kontrollfahrt mitgenommen werden?
- ausländischer Führerausweis im Original
- ein betriebssicheres Fahrzeug (am besten ein Fahrschulwagen)
- Fahrzeugausweis des Prüfungsfahrzeuges (ausser beim Fahrschulfahrzeug)
- Identifikationspapiere im Original (ID, Pass, Ausländerausweis)
- Einladung zur Kontrollfahrt
- Begleitperson (bei negativer Kontrollfahrt dürfen sie ab sofort in der Schweiz nicht mehr fahren)
Eine Auflistung unserer Angebote, so wie unseren Preise finden Sie hier.
Anmeldung für eine Fahrstunde zwecks Kontrollfahrt
Nutzen sie die Möglichkeit und lassen Sie sich beraten.
Gerne begleite ich Sie auf einer Testfahrt oder während der Ausbildung, damit Sie die Kontrollfahrt
mit Erfolg bestehen. Tel. 079 6404040
Daniel Althaus Sichternstrasse 7 4410 Liestal
Staatl. geprüfter Fahrlehrer